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Möglichkeiten der Förderung für eine Ausbildung bzw. Aus- oder Weiterbildung am IBKK Design und Kunstzentrum

BILDUNGSFÖRDERUNG & BAFÖG

Unsere Kunstschule ist bei der Bezirksregierung als Ergänzungsschule gemeldet und eingetragen. Das IBKK ist in bestimmten Ausbildungen der Tagesschule einer staatlichen Berufsfachschule förderungsmäßig gleichgesetzt und ist in diesen Ausbildungsgängen BAföG-berechtigt. Bei den Tagesschulangeboten in Vollzeitform sind bei entsprechenden Voraussetzungen zur Umschulung, Förderungen und Kostenübernahmen durch die Agentur für Arbeit und die ARGE möglich. Auch der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, die Rentenversicherungsträger und die Berufsgenossenschaften finanzieren bei entsprechenden Gegebenheiten die Ausbildungen an unserem Ausbildungsinstitut. Bitte wende dich an die zuständigen Stellen, um zu erfahren, welche Förderung für eine Ausbildung bzw. Aus- oder Weiterbildung am IBKK in deinem individuellen Fall möglich ist.

  • Steuerliche Absetzbarkeit
    Von Interesse ist die steuerliche Absetzbarkeit der Weiterbildungskosten bei der Lohn- und Einkommenssteuererklärung. Absetzbar sind prinzipiell alle Aufwendungen, die durch die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme entsehen. Es handelt sich also nicht nur um die Studiengebühren, sondern auch um mittelbare Kosten wie Fahrtkosten, Übernachtungen, Materialien oder Telefongebühren. Sie werden in der Steuererklärung als Weitbildungskosten oder Ausbildungskosten angegeben. Hierzu gibt es ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs von 2002. Die Kosten sind demnach in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar, wenn die Fort- oder Weiterbildung beruflich veranlasst ist. Selbstständige können die Kosten bei den Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben. Genaue Angaben kann Ihnen das für Sie zuständige Finanzamt machen. Die Stiftung Warentest hält auf ihrer Homepage weitere Informationen bereit.
  • Weiterbildungsprämie
    2008 hat die Bundesregierung unter der Überschrift „Konzeption zum Lernen im Lebenslauf“ verschiedene neue Initiativen gestartet, die das lebenslange Lernen erleichtern sollen. Zu dem Bündel gehören auch finanzielle Unterstützungen, die die Weiterbildung fördern sollen. So gibt es seit Dezember 2008 Prämiengutscheine im Rahmen der Weiterbildungsprämie, die bei den bundesweit zugelassenen Beratungsstellen beantragt werden können. Ferner gibt es auch die Möglichkeit des Weiterbildungssparens und der Weiterbildungsdarlehen. Hierüber finden Sie Informationen auf der Internetseite des Bildungsministeriums für Bildung und Forschung.
  • Bildungsförderprogramme der Bundesländer
    Die deutschen Bundesländer haben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) verschiedene Förderprogramme aufgelegt, die die berufliche Weiterbildung unterstützen sollen. In Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise seit 2003 den Bildungsscheck, mit dem das Land in NRW wohnende oder arbeitende Personen mit bis zu 500 Euro bei ihrer Fortbildung fördert. Die Fortbildung muss dabei berufsbezogen sein.
  • Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit
    Auch die Bundesagentur für Arbeit hat die Möglichkeit, verschiedene Personengruppen finanziell zu fördern, etwa Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die regionalen Arbeitsagenturen haben zudem die Möglichkeit, im Rahmen der „freien Förderung“ nach § 10 SGB III nach eigenem Ermessen Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern. Da die Agenturen unterschiedliche Schwerpunkte setzen können, muss die eine Agentur nicht zwingend das fördern, was eine andere unterstützt. Hier muss bei der zuständigen Arbeitsagentur nachgefragt werden. Ein weiteres Instrument der Förderung ist der „Bildungsgutschein“, den die Bundesagentur für Arbeit ausstellen kann, sofern die persönlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Am IBKK laufen Förderungen über die Agentur für Arbeit oder die Arge in Form von Einzelfördermaßnahmen (nur für Tagesschüler). Informationen zu den Möglichkeiten finden sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
  • Ausbildungen und Umschulungen
    Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass der Studiengang Illustration und Computergrafik DTP in der Tagesschule im Rahmen einer Ausbildung oder Umschulung gefördert wird, und zwar von der Deutschen Rentenversicherung, den Berufsgenossenschaften und bezüglich einer Ausbildung von dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, wie auch von der Agentur für Arbeit und der Arge.
  • Schüler-BaföG
    Für die Studiengänge Illustration und Computergrafik DTP sowie Kommunikationsdesign kann bei bestehenden Ansprüchen in der Tagesschule BaföG beantragt werden, da diese Ausbildungsgänge mit dem Besuch einer Berufsfachschule gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 BaföG förderungswürdig als gleichwertig zu sehen sind. Mehr Informationen zum BaföG auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
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